Rechtsprechung
   BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvR 403/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1758
BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvR 403/02 (https://dejure.org/2002,1758)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.2002 - 2 BvR 403/02 (https://dejure.org/2002,1758)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - 2 BvR 403/02 (https://dejure.org/2002,1758)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1758) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Rückfall - Ehemalige Militärliegenschaften - Bundesverwaltungsvermögen - Widmung - Stationierungsvermögen - Beschaffungsvermögen - Eigentumsgarantie - Aussicht auf Erfolg

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; RVG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 93; ; GG Art. 14; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 3; ; GG Art. 134 Abs. 3; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigentumsrechte einer Kirchengemeinde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückfallanspruch bzgl. ehemaliger Militärliegenschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Beschwerdebefugnis einer Gemeinde bei Geltendmachung eines Rückübertragungsanspruchs von Militärliegenschaften gegen den Bund

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 1090
  • NVwZ 2002, 1366
  • DVBl 2002, 1404
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvR 403/02
    Dagegen verneint das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, dass auch juristische Personen des öffentlichen Rechts materielle Grundrechte innehaben können, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 45, 63 ; 61, 82 ; 68, 193 ).

    Diesen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht im Fall der Gemeinden ausgedehnt: Einer Gemeinde steht das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG auch außerhalb der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben nicht zu (BVerfGE 61, 82 "Sasbach").

    Dennoch befindet sich die Beschwerdeführerin nicht in einer "grundrechtstypischen Gefährdungslage", die eine von BVerfGE 61, 82 abweichende Entscheidung rechtfertigen würde.

    Gegen eine solche Annahme spricht schon der Vergleich beider Sachverhaltskonstellationen: In BVerfGE 61, 82 machte die Gemeinde Sasbach geltend, sie werde durch die atomrechtliche Genehmigung des Kernkraftwerks Wyhl in der Bewirtschaftung ihrer benachbarten Wein- und Obstgärten beeinträchtigt.

    d) Die verfassungsrechtliche Verankerung des Rückfallrechts in Art. 134 GG verbürgt keinen "gleichartigen Schutz" (BVerfGE 61, 82 ), der im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden könnte.

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvR 403/02
    Bedeutung hat diese Regelung vor allem für die juristischen Personen des Privatrechts (vgl. BVerfGE 21, 362 m.w.N.).

    Dagegen verneint das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, dass auch juristische Personen des öffentlichen Rechts materielle Grundrechte innehaben können, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 45, 63 ; 61, 82 ; 68, 193 ).

    Denn so gesehen stellt der Streit über den Bestand des Rückfallrechts einen Kompetenzkonflikt zwischen Hoheitsträgern dar, der nicht im Wege der Individualverfassungsbeschwerde geklärt werden kann und soll (vgl. BVerfGE 21, 362 ).

  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58

    Staatsbankrott

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvR 403/02
    "Vorschriften, die wie Art. 134 Abs. 3 GG die Neuordnung des öffentlichen Vermögens nach einem Staatsbankrott zum Gegenstand haben, dienen nicht der Abrechnung über die Vergangenheit, sondern sollen vor allem eine Grundlage für die künftige Entwicklung des Staates schaffen (vgl. BVerfGE 15, 126 ).
  • BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95

    Restitution des Länderbestands

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvR 403/02
    Die Bereinigung des Staatsbankrotts hat dabei von der jeweils gegebenen konkreten Situation auszugehen und das hinterlassene öffentliche Vermögen auf die Träger öffentlicher Aufgaben in einer Weise zuzuordnen, die ihnen die Erfüllung der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben ermöglicht" (BVerfGE 95, 250 ).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvR 403/02
    Denn es handelt sich um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch eines Hoheitsträgers, der nicht im Zivil- oder Verwaltungsrecht vorgeprägt, sondern durch die Verfassung selbst konstituiert ist (vgl. zur Eigentumsqualität subjektiv-öffentlicher Vermögensrechte BVerfGE 69, 272 ).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvR 403/02
    Dagegen verneint das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, dass auch juristische Personen des öffentlichen Rechts materielle Grundrechte innehaben können, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 45, 63 ; 61, 82 ; 68, 193 ).
  • BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73

    Stadtwerke Hameln

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvR 403/02
    Dagegen verneint das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, dass auch juristische Personen des öffentlichen Rechts materielle Grundrechte innehaben können, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 45, 63 ; 61, 82 ; 68, 193 ).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch (Art. 134 Abs. 3 GG); Reichsvermögen, zum Bundesvermögen

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvR 403/02
    Zur Begründung bezog sich das Verwaltungsgericht wesentlich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2000 (BVerwGE 111, 188), das dieselbe Rechtsfrage betrifft.
  • VGH Bayern, 14.02.2002 - 5 ZB 02.9
    Auszug aus BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvR 403/02
    a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Februar 2002 - 5 ZB 02.9 -,.
  • VG Ansbach, 18.10.2001 - AN 16 K 00.01881
    Auszug aus BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvR 403/02
    b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 18. Oktober 2001 - AN 16 K 00.01881 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2010 - 8 S 77/09

    Genehmigungsfähigkeit eines Mobilfunkmasten im Landschaftsschutzgebiet

    Eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG kann die Beklagte als Träger öffentlicher Gewalt grundsätzlich nicht geltend machen (BVerfG, Beschluss vom 23.07.2002 - 2 BvR 403/02 - NVwZ 2002, 1366).
  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 77/03

    Grundrechtsfähigkeit der juristischen Personen des öffentlichen und privaten

    Anerkanntermaßen sind auch Gemeinden nicht Trägerinnen des Grundrechts auf Eigentum, unabhängig davon, ob sie öffentliche Aufgaben erledigen oder außerhalb dieses Bereichs tätig werden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 61, 82 , BVerfG, DVBl. 2002, 1404 ff.; vgl. auch BVerfGE 78, 101 ; BVerfG, NJW 1999, 709).

    Sie befindet sich bei Wahrnehmung nicht-hoheitlicher Tätigkeit in keiner "grundrechtstypischen Gefährdungslage" (vgl. BVerfGE 45, 63 ); sie wird auch in diesem Raum ihres Wirkens durch einen staatlichen Hoheitsakt nicht in gleicher Weise wie eine Privatperson "gefährdet" und ist mithin auch insoweit nicht "grundrechtsschutzbedürftig" (vgl. BVerfGE 61, 82 ; BVerfG, DVBl. 2002, 1404 ).

    Ihre Position unterscheidet sich von der Stellung Privater schon durch sog. Fiskusprivilegien (vgl. BVerfGE 61, 82 ; BVerfG, DVBl. 2002, 1404 ).

  • BVerfG, 12.11.2009 - 2 BvR 2034/04

    Verletzung der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie durch eine

    Gleichwohl kann sich die Beschwerdeführerin nicht mit Erfolg auf das hier geltend gemachte Eigentumsgrundrecht des Art. 14 Abs. 1 GG berufen, da die Geltendmachung dieses Grundrechts, wie sie selbst ausführt, Gemeinden außerhalb der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben grundsätzlich nicht zusteht (vgl. BVerfGE 61, 82 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2002 - 2 BvR 403/02 -, NVwZ 2002, S. 1366).
  • VGH Bayern, 28.05.2018 - 22 CE 17.2260

    Abwehranspruch aus §§ 903, 1004 BGB gegen den Betreiber eines Steinbruchs

    Zwar ist die Antragstellerin auch insoweit nicht Inhaberin des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, als Grundeigentum inmitten steht, das nicht der Wahrnehmung ihrer öffentlicher Aufgaben dient (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 8.7.1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82/105 ff., betreffend ein landwirtschaftlich genutztes gemeindeeigenes Grundstück; ebenso BVerfG, B.v. 23.7.2002 - 2 BvR 403/02 - NVwZ 2002, 1366).
  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 19/04
    Anerkanntermaßen sind auch Gemeinden nicht Trägerinnen des Grundrechts auf Eigentum, unabhängig davon, ob sie öffentliche Aufgaben erledigen oder außerhalb dieses Bereichs tätig werden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 61, 82 ; BVerfG, DVBl. 2002, 1404 ff.; vgl. auch BVerfGE 78, 101 ; BVerfG, NJW 1999, 709).

    Sie befindet sich bei Wahrnehmung nichthoheitlicher Tätigkeit in keiner "grundrechtstypischen Gefährdungslage" (vgl. BVerfGE 45, 63 ); sie wird auch in diesem Raum ihres Wirkens durch einen staatlichen Hoheitsakt nicht in gleicher Weise wie eine Privatperson "gefährdet" und ist mithin auch insoweit nicht "grundrechtsschutzbedürftig" (vgl. BVerfGE 61, 82 ; BVerfG, DVBl. 2002, 1404 ).

    Ihre Position unterscheidet sich von der Stellung Privater schon durch sog. Fiskusprivilegien (vgl. BVerfGE 61, 82 ; BVerfG, DVBl. 2002, 1404 ).

  • VG Düsseldorf, 30.04.2015 - 6 K 2894/13

    Koalitionsfreiheit; Tarifautonomie; Tariftreue; Grundrechtsfähigkeit

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 -, juris Rn. 66 (= BVerfGE 61, 82-118), vom 23. Juli 2002 - 2 BvR 403/02 -, juris (= DVBl 2002, 1404-1406): jeweils zur Berufung auf die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG außerhalb der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben.
  • OVG Saarland, 23.05.2011 - 2 C 505/09

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Unterschreitens des wasserrechtlich

    Die Regelung des § 56 IV 2 Nr. 1 a SWG verstößt nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes auch nicht gegen den das Eigentumsrecht Privater gewährleistenden Art. 14 GG, auf den sich die Antragsgegnerin als Kommune allerdings nicht berufen könnte(BVerfG, Beschluss vom 23.7.2002 - 2 BvR 403/02 -, NVwZ 2002, 1366, m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 26.02.2015 - 2 A 190/13

    Dürftigkeitseinrede; Ersatzvornahme; Kostenbescheid; Nachlassverbindlichkeit;

    Auf den Eigentumsschutz aus Art. 14 GG kann sich der Kläger allerdings nicht berufen, da Art. 14 GG nicht das Privateigentum, sondern das Eigentum Privater schützt; der Kläger ist dabei als Teil des Staates nicht Grundrechtsträger (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 23.07.2002 - 2 BvR 403/02 -, NVwZ 2002, 1366 m.w.N.; Beschl. v. 20.12.1979 - 1 BvR 834/79 -, NJW 1980, 1083; Beschl. v. 07.06.1977 - 1 BvR 108/73 -, BVerfGE 45, 63).
  • OVG Sachsen, 24.09.2015 - 1 A 467/13

    Kulturdenkmal; Abbruchgenehmigung; Erhaltungspflicht; Leistungsfähigkeit;

    Die von den Prozessbevollmächtigten der Klägerin ohne jegliche Begründung vertretene Rechtsauffassung, dass dies vorliegend der Fall sei, weil diese als Gemeinde beim Erwerb des Eigentums fiskalisch gehandelt habe, widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - [Sasbach], juris Leitsatz 1 und Rn. 66; Beschl. v. 23. Juli 2002 - 2 BvR 403/02 -, juris Rn. 11), wonach sich die Gemeinde auch bei nicht-hoheitlicher Tätigkeit in keiner grundrechtstypischen Gefährdungslage befindet.
  • VG Regensburg, 02.12.2010 - RO 5 K 09.1350

    Aufhebung der treuhänderischen Verwaltung von tschechischen Grundstücken durch

    Aber auch dann, wenn eine Gemeinde als Körperschaft des öffentlichen Rechts außerhalb des Bereichs der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben tätig wird, befindet sie sich grundsätzlich nicht ein einer "grundrechtstypischen Gefährdungslage", weshalb sie sich nach dem Bundesverfassungsgericht im Regelfall nicht auf das Eigentumsgrundrecht des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG berufen kann (vgl. mit ausführlicher Begründung: BVerfG, Beschluss vom 8.7.1982, BVerfGE 61, 82 sowie Nichtannahmebeschluss vom 23.7.2002, NVwZ 2002, 1366).
  • VG Potsdam, 10.06.2015 - 8 K 1288/12

    Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2014 - 5 B 243/14

    Anspruch auf Schutz einer Versammlung gegen Störungen durch Baumfällarbeiten

  • OVG Hamburg, 18.03.2005 - 1 Bf 228/03

    Ausgleichsanspruch für Abnutzung von Anlagegütern; staatliches Krankenhaus

  • VG Augsburg, 12.03.2019 - Au 1 K 18.957

    Anordnung einer Sicherheitschlorung - Erfolgloser Eilantrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2014 - 5 B 240/14

    Zutrittsrecht zu dem allgemeinen öffentlichen Verkehr eröffneten Orten aufgrund

  • VG Schwerin, 13.06.2018 - 4 A 3914/17

    Klage einer einem Zweckverband beigetretenen Gemeinde gegen die Erhebung von

  • VG Magdeburg, 30.09.2013 - 4 A 197/13

    Beseitigungsanordnung für LED-Anzeigetafeln einer Gemeinde

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht